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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des LERNKREISES Südbrookmerland,
Auricher Straße 34, 26624 Südbrookmerland
Stand: November 2000
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§1 Allgemeine Bestimmungen
Für alle Geschäftsbeziehungen mit dem LERNKREIS gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
§2 Nachhilfe, Förderunterricht, Legasthenietherapie, EDV-Schulungen
Vorkenntnisse
Soweit allgemeine EDV-Schulungen Vorkenntnisse erfordern, wird der/die Teilnehmer/in auf die Notwendigkeit dieser Vorkenntnisse hingewiesen. Für das Vorhandensein zugesagter Vorkenntnisse trägt der/die Teilnehmer/in die Verantwortung.
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt schriftlich, mündlich oder fernmündlich. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Kursgebühren / Unterrichtskosten
Die Gebühren für die EDV-Schulungen sind in einer Summe im Voraus zu bezahlen. Die Beiträge für die übrigen Formen sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Liegt der Beginn inmitten eines Monats, wird der erste Beitrag anteilig berechnet.
Schulungsort
Die Kurse finden grundsätzlich in den Schulungsräumen des LERNKREISES statt.
Rücktritt bei Nachhilfe, Förderunterricht, Legasthenietherapie, EDV-Schulungen
EDV: Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, bis sieben Tage vor Beginn eines gebuchten EDV-Kurses ohne weitere Kosten zurückzutreten. Bei Rücktritt in der letzten Woche vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15% der Kursgebühr an. Nach Beginn des Kurses entfällt das Recht auf Rückerstattung der Kursgebühr. Ist das Ausscheiden auf Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt zurückzuführen, wird versucht werden, der betroffenen Person in einem Folgekurs die Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht.
Legasthenietherapie: Eine Kündigung ist nur aus schwerwiegenden Gründen (Dauerkrankheit, Tod) oder falls ein Verbleiben sich nachteilig für das Kind auswirkt, möglich.
Nachhilfe: Eine Kündigung ist jederzeit zum Monatsletzten des Folgemonats möglich. Hier ist jedoch zu beachten, dass ein Lernerfolg sich frühestens nach ca. 6 Monaten einstellen wird.
Schulungserfolg
Jede mit Freude und Spaß verrichtete Arbeit ist leichter verständlich, effizienter und qualitativ besser als Tätigkeiten unter Druck und Missmut. Der LERNKREIS ist bestrebt, bei den Schülern Freude und Spaß beim Lernen zu wecken und dadurch die Bereitschaft, sich Wissen und Lehrinhalte anzueignen, zu steigern. Der LERNKREIS beschäftigt im Rahmen seiner Kurse qualifizierte Lehrkräfte, die in der Lage sind, den Schülern diesen Umgang mit der Materie zu vermitteln.
Dennoch kann der LERNKREIS aus verständlichen Gründen keine Gewährleistung übernehmen.
Haftung
Für durch Unachtsamkeit entstandene Unfälle sowie Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Sachen und Gegenständen kann der LERNKREIS keine Haftung übernehmen.
§ 3 Sonstiges
Mündliche Vereinbarungen zwischen dem LERNKREIS und Teilnehmern, bzw. deren Erziehungsberechtigten sind nur dann wirksam, wenn sie vom LERNKREIS schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und eine Korrektur oder eine Änderung erfordern, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Aurich.
§ 4 Datenverwaltung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz
Die Daten der Teilnehmer werden grundsätzlich nur intern verarbeitet und nicht weitergegeben. Datenaustausch zum Zwecke einer optimalen Förderung des Schülers erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten.
Südbrookmerland, den 01.11.2000
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